Immobilie geerbt

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Haus, Wohnung oder Grundstück geerbt ?

Erbt der Hinterbliebene eine Immobilie, muss die Erbschaft schnellstmöglich bearbeitet werden, denn das Erbrecht lässt wenig Zeit, wichtige Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung der Erbschaft zu treffen. Gerade bei der Erbschaft von Immobilien ist es wahrscheinlich, dass noch hohe Schulden zurückgezahlt werden müssen.

Daher sollte sich jeder Erblasser umfassend über die Erbschaft informieren und wichtige Aspekte wie Erbschaftssteuern und eventuell anfallende Spekulationssteuern aus privaten Veräußerungsgeschäften (bei Veräußerung der Erbschaft) berücksichtigen.

Mit dem Stichwort „Erbe“ verbinden die meisten Menschen etwas Positives – außer der Trauer um die Toten: das mehr oder weniger große Vermögen, das der Erblasser für sie hergerichtet hat. Letztlich kann sich die Vererbung aber auch als Belastung erweisen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Erblasser hohe Schulden hat oder sogar überschuldet ist.

Wenn Menschen, die ihre Lieben verloren haben, ein solches Erbe annehmen, wird das Erbe für sie eher eine wirtschaftliche Belastung als ein Gewinn sein. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass der Erbe selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Begründung: Durch die Erbschaft übernimmt der Erbe alle Rechte und Pflichten – dazu gehört auch die Rückzahlung des ausstehenden Darlehens des Erblassers. Aus diesem Grund sind die Erben mit ihrem gesamten Vermögen haftbar.

Erbschaft – Immobilie geerbt ? Wertvolle Tipps vom Profi

Erbengemeinschaft

Was passiert in einer Erbengemeinschaft? Bei mehreren Erben muss die sogenannte Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden, wie mit der Immobilie umgegangen wird: Sollen die gemeinsamen Erben diese selbst nutzen?

Kann das andere Erben zurückzahlen? Sind Sie bereit, die Immobilie an einen Dritten zu verkaufen? Wie hoch sind die Erbschaftskosten?

Die Annahme und der Ausschluss des Erbes können innerhalb von sechs Wochen nach Einholung weiterer Informationen über die Vermögensverhältnisse des Erblassers angefochten werden.

Erben sollten jedoch nicht einfach davon ausgehen, dass sie ihre Entscheidung im Zweifelsfall ändern können.

Die Gerichte akzeptieren die Gründe für solche Anfechtungen nicht immer automatisch.

Schnell informieren

Wenn Sie die Immobilie geerbt haben, sollten Sie so schnell wie möglich das zuständige Grundbuchamt aufsuchen und einen Grundbuchauszug anfordern. Auf diese Weise können Sie nachvollziehen, inwieweit die Immobilie (noch) belastet ist. Weiterhin können Sie feststellen, ob bei der Bank des Verstorbenen noch andere Schulden vorhanden sind.

Für letztere ist eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus oder Kontovollmacht oder ein notariell beglaubigtes Testament erforderlich. Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich.

  • Unterlagen für die Ausschlagung des Erbes
  • Sterbeurkunde oder Name/Geburtsname/Geburts- und Todesdatum sowie Adresse des letzten Aufenthaltsortes des Erblassers
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gibt es weitere Verwandte und eigene Kinder, müssen diese mit Namen, Adressen und Geburtsdaten genannt werden.

Nachlass werthaltig oder überschuldet ?

Um die Erben vor dieser widrigen Situation zu schützen, sieht das Erbrecht im Rahmen des § 1944 BGB vor, dass die Hinterbliebenen die Erbschaft verweigern können.

Die Frist ist jedoch, mit nur sechs Wochen sehr kurz, um die Nachfolge zu erkennen. War der Erbe bei Kenntnis des Nachlasses im Ausland oder wohnte der Erblasser dort, hat der Erbe eine um sechs Monate längere Bedenkzeit.
Aufgrund der knappen Annahmefrist wird manchmal empfohlen, einen Nachlassverwalter bei Gericht zu bestellen.

Leistungen für Hinterbliebene: Ihre Verantwortung beschränkt sich nur auf das Erbe. Dieser Ansatz kann beispielsweise in Situationen wünschenswert sein, in denen die finanzielle Situation sehr chaotisch ist und sich der Erbe nicht rechtzeitig einen vollständigen Überblick über den Nachlass verschaffen kann.

Achtung, wichtige Information !

Beantragen Sie auf keinen Fall schnell den Erbschein !
Tun Sie das, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Erbschaft annehmen

Wie werde ich Erbe der Immobilie? Nimmt der Hinterbliebene des Verstorbenen die Erbschaft an, ist die Eintragung der Liegenschaft im Grundbuch zu berichtigen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Erben dem Grundbuchamt ein notariell beglaubigtes Testament einschließlich der Nachlassgerichtsvereinbarung vorlegen. Erbverträge werden auch als Beweismittel verwendet, damit das Eigentum übertragen werden kann. Daher ist es nicht in allen Fällen erforderlich, einen Erbschein vorzulegen.

Sie haben die Immobilie geerbt und sind sich nicht sicher, ob Sie diese verkaufen oder vermieten möchten? Fragen Sie uns.

Da Erben auch damit verbundene Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Immobilie tragen, müssen sie alle relevanten Zahlungsempfänger über den Eigentümerwechsel informieren. Dazu gehören beispielsweise Verkäufer, für die Grundsteuer zuständige Finanzämter und Versicherungsgesellschaften, für die der Verstorbene eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, muss zusätzlich der Hausverwalter benachrichtigt werden. Wird das Objekt vermietet, sind auch die Mieter zu benachrichtigen.

Das Wichtigste zum Thema Erbrecht

Haus geerbt, Wohnung oder Grundstück geerbt ! Was nun?
  • Mit dem Erbfall werden Sie Rechtsnachfolger des Erblassers und damit neuer Eigentümer seiner Immobilie. Sie übernehmen damit auch die Verantwortung für die Immobilie.
  • Vorab ist festzustellen, ob der Nachlass und insbesondere die Immobilie werthaltig oder überschuldet ist. Ist der Nachlass insgesamt überschuldet, sollten Sie die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlagen.
  • Klären Sie umgehend, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen möchten. Alternativ können Sie an einem Mehrfamilienhaus auch Wohnungseigentum begründen.
  • Nutzen Sie die Gebührenfreiheit, indem Sie binnen zweier Jahre das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen.
  • Klären Sie in einer Erbengemeinschaft, ob Sie die Immobilie behalten, verwalten oder verkaufen möchten. Bedenken Sie, dass eine Teilungsversteigerung wirtschaftlich nur eine Notlösung sein kann.
  • Ratgeber zum Thema Immobilen erben

Das Wichtigste zum Thema Erbrecht: Haus, Wohnung, Grundstück geerbt

Überlassen Sie beim Thema Erbschaft nichts dem Zufall, schon gar nicht dem Gesetzgeber!  Wer den über Generationen erarbeiteten Besitz wie Immobilien bewahren möchte, sollte seinen Nachlass genau planen. Wir bewerten Ihre Immobilie und beraten Sie gerne !