- Wohnungsverkauf: Makler oder Privat. Was sind Vor- und Nachteile
- Realistische Bewertung des Objekts nach den Richtlinien der Immobilienwertermittlungsverordnung
- Ein Immobilienmakler hat Erfahrung im Verkauf von Wohnungen (optimale Beratung) und erzielt zu 90% einen besseren Preis
- Er kennt den regionalen Immobilienmarkt (aktuelle Preise/Angebot-Nachfrage-Situation)
- Makler besitzen ein Kundennetz mit vorgemerkten potenziellen Käufern
- Er übernimmt sämtliche Schritte des Verkaufsprozesses: Papierkram, Preisverhandlung und Schlüsselübergabe.
Wohnung verkaufen erfolgreich
Wertermittlung für den Wohnungsverkauf
- Eigentumswohnung verkaufen zum Höchstpreis
- Wie viel ist meine Immobilie wert ?
- Wie legen Sie den Wert Ihrer Wohnung fest? Wie können Sie sicher sein, dass auch die Bank diesen Wert finanziert?
- Wertermittlung
- Der erste, sehr wichtige Schritt ist eine objektive Wertermittlung der Immobilie nach der gesetzlichen Regelung für Immobilienbewertung ImmowertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Diese Basis ist auch für die Finanzierung entscheidend.
Oft stimmen die Preisvorstellungen der Verkäufer nicht
Wichtig: Der Wert ist kein Preis! Immobilien haben zumeist einen sehr persönlichen Wert für den Eigentümer, aber dieser Wert muss aus dem Preisfindungsprozess ausgeschlossen werden.
Schlechte Fotos und Darstellung
Sie wollen, dass Ihre Immobilie positiv wahrgenommen wird. Wir Menschen sind visuell ausgerichtet und reagieren eben stark auf Bilder, Film usw. Daher: machen Sie gute Fotos. Sie erwecken Aufmerksamkeit. Klassischer Fehler: falscher Blickwinkel, der Fotograf kann sich beim Fotografieren mit einer im Badezimmerspiegel sehen.
Immobilie optimal darstellen
Das Exposé sollte professionell erstellt werden. Dazu gehören entsprechende Texte, Fotos mit einer Weitwinkelkamera, 360 Grad Aufnahmen für eine virtuelle Besichtigung, die nachträgliche Bearbeitung der Fotos, Filme, aufbereitete Grundrisse etc
Immobilie für den Verkauf vorbereiten
- Ausweiskopien
- Energieausweis
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Berechnung des umbauten Raums (Kubatur)
- Amtlicher Lageplan und Grundrisse im Format DIN A 4
- Gebäudeversicherung
- Nebenkostenabrechnungen
- Messprotokolle des Bergbaus (Schieflage), falls vorhanden
- Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfeger
- Rücklagenkonto
- Aufteilungsplan
- Die drei letzten Protokolle der Eigentümerversammlung
- Teilungserklärung
- Abrechnungen des Verwalters

