Welche Gefahren lauern für Privatverkäufer?
Zunächst einmal wissen viele private Immobilienverkäufer nahezu nichts über und von den sich meldenden Interessenten. Meist haben Sie nur eine Rufnummer und einen Namen.
Wenn Sie aber einen solchen Wert wie Ihre Immobilie anbieten, sollten Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Es gibt auch weniger seriöse Zeitgenossen und diese können sich, wenn sie sich als Kaufinteressent ausgeben, in aller Seelenruhe nachschauen, was Sie denn so in Ihrem Haus untergebracht haben. Das ist jetzt keine Panikmache, sondern alles schon passiert.
Versenden Sie auch keine Unterlagen an Menschen die Sie nicht kennen.
Sie sollten auch nicht jedem Ihre Anschrift am Telefon nennen.
Wie wird der notarielle Immobilie- Kaufvertrag richtig formuliert, ein fairer Vertrag zwischen Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer?
Seien Sie auch vorsichtig, wenn jeder Preis akzeptiert wird, denn das ist nicht normal im Immobiliengeschäft. Lassen Sie sich nicht auf Verhandlungen direkt vor dem notariellen Beurkundungstermin (also in der Kanzlei des Notars) ein, häufig werden hier Forderungen an Sie gestellt, die ernsthafte, finanzielle Verluste bedeuten können und Ihr Vermögen in Gefahr bringen können.
Der Notar berät in seiner Eigenschaft als Notar nicht, er beurkundet nur. Er prüft auch keine Finanzierung, seine Aufgabe ist ausschließlich die Beurkundung des Immobilienkaufvertrages. Daher prüfen Sie vor dem Notartermin die Bonität des Käufers intensiv.
In welcher Zeitschiene sind die erforderlichen Grundbucheintragungen und die weiteren Abstimmungen zu sehen?
Haben Sie steuerliche Aspekte Verkauf Ihrer Immobilie zu berücksichtigen?
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Lesen Sie: Immobilienverkauf ist kein Kinderspiel!
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