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Ablauf Immobilienkauf

Sie habe die Immobilie Ihrer Wahl gefunden, wie geht es nun weiter?

Käufer und Verkäufer leiten Ihre persönliche Angaben und die Grundbuchdaten an einen Notar Ihrer Wahl weiter.

Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf und leitet diesen an alle Beteiligten weiter.

Vorsicht: Der Notar berät in seiner Eigenschaft als Notar nicht, er beurkundet nur. Er prüft auch keine Finanzierung, seine Aufgabe ist ausschließlich die Beurkundung des Immobilienkaufvertrages. Daher prüfen Sie vor dem Notartermin die Bonität des Käufers intensiv.

Dann wird der Kaufvertrag vom Notar vorgelesen und von allen Beteiligten unterschrieben.

Anschließend wird die Grundschuldbestellung- Urkunde Ihrer Bank vom Notar angepasst und ebenfalls beurkundet.

Jetzt wird die sogenannte Auflassungsvormerkung bei Grundbuchamt durch den Notar veranlasst. Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Grundbuchsperre, eine Sicherheit für Sie als Käufer, dass der Verkäufer seinen Immobilie z. B. nicht mehrere Male gegen eine Anzahlung verkauft. Auch das Finanzamt z. B. kann nach Eintragung der Auflassungsvormerkung nicht mehr in das Grundbuch pfänden.

Danach erhalten Sie einen Fragebogen des Finanzamtes hinsichtlich der zu zahlenden Grunderwerbssteuer. Erst wenn Sie diese gezahlt haben, erhält der Notar eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und kann den Vorgang weiter bearbeiten.

Dann erhalten Sie eine Bestätigung der Stadt, dass die Gemeinde kein Interesse daran hat, die Immobilie zu erwerben. Hier liegt immer ein Vorkaufsrecht vor. Will die Stadt z. B. an dieser Stelle einen Kreisverkehr errichten, wird Sie das Gebäude kaufen, einen Teil des Grundstücks für die Baumaßnahme abtrennen und den Rest wieder veräußern.

Die Immobilie wird zu den im Kaufvertrag festgehaltenen Daten bezahlt und übergeben.

Der Verkäufer bestätigt dem Notar schriftlich den Geldeingang.

Danach stellt der Notar den Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt, d. h. Sie werden namentlich ins Grundbuch eingetragen, der Vorbesitzer wird gestrichen und die nun nicht mehr benötigte Auflassungsvormerkung wird gelöscht.

Das war der ganze Vorgang.

Nach der namentlichen Eintragung haben Sie 4 Wochen Zeit, eine andere Gebäudeversicherung abzuschließen, wenn Sie das so wünschen. Bis dahin gilt die Versicherung des Vorbesitzers, die ohne Ihre Kündigung weiterlaufen würde.

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Tipp: Unverheiratet eine Immobilie Kaufen.

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