Mietkauf- Informationen
1. Was ist Mietkauf?
Bei Leasing und Mietkauf wird eine Immobilie vom zukünftigen Leasingnehmer bzw. Mietkäufer ausgesucht (kann auch eine bestehende Immobilie sein) und wird, je nach Objektbeschaffenheit oder Objektart, von uns oder einer anderen Leasinggesellschaft erworben. Die Immobilie wird dann an den Leasingnehmer bzw. Mietkäufer übergeben, der dafür eine feste monatliche Leasing- Mietkaufrate bezahlt. Die Rechte beider Parteien werden für die Leasing- Mietkaufphase in einem Leasing- Mietkaufvertrag festgehalten, der notariell beurkundet wird. Die hierfür anfallenden Kosten können mitfinanziert werden.
2. Welche Objekte können über Leasing/Mietkauf abgewickelt werden ?
- neue und bestehende Immobilien
- 1-Familienhaus
- 1-Familienhaus mit Einliegerwohnung
- 2-Familienhaus
- 2-Familienhaus mit Einliegerwohnung
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnung
- Ferienhäuser
- Gemischte Objekte – Gewerbe- / Wohnwirtschaftlich
- gewerbliche Objekte und Industrieobjekte (werden über Leasing abgewickelt)
3. Welche Voraussetzungen müssen mitgebracht werden ?
Zunächst muss das Objekt bei uns angefragt werden. Es wird dann entscheiden, ob das angefragte Objekt in den Bestand genommen werden kann. – Dauer einer Entscheidung ca. 2 bis 7 Werkage – Nach der Besichtigung erfolgt ein schriftliches, verbindliches Angebot an den zukünftigen Leasingnehmer/Mietkäufer in dem die genaue Kalkulation des Kaufpreises, der Nebenkosten, Bearbeitungsgebühr, Sonderzahlung, Mietkaution, Rate und Laufzeit dokumentiert wird.
Die Kalkulation wird individuell auf den Leasingnehmer/Mietkäufer zugeschnitten und ist von der Beschaffenheit des Objektes abhängig.Ein Mindesteinkommen wird vom Leasingnehmer/Mietkäufer erwartet, welches es ihm ermöglicht, neben den laufenden Ausgaben die laufenden monatlichen Leasing- Mietkaufraten zu bedienen. Für die Berechnung wird eine Einnahmen-/Ausgabenberechnung vorgenommen.
4. Welche Voraussetzungen werden von dem Leasingnehmer/Mietkäufer erwartet ?
Der zukünftige Leasingnehmer muss über ausreichende monatliche Einkünfte verfügen. Jeder muss wohnen, auch wenn Auskünfte nicht den herrschenden Banknormen entsprechen.
5. Kosten der Besichtigung
Nachdem beschlossen wurde die Immobilie über Leasing/Mietkauf abzuwickeln, wird sie durch einen erfahrenen Sachverständigen eingewertet und vom Gutachterausschuss ein Gutachten erstellt. Die Sachverständigen- und Gutachtenkosten hat der Leasingnehmer/Mietkäufer zu tragen und wird Rent & Buy in Form eines schriftlichen Auftrages erteilt.:
| Die Gutachterkosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und werden nach § 34 Abs. I HOAI abgerechnet. | |
| Stundensatz Sachverständiger am Objekt | 82,00€ |
| Stundensatz Sachverständiger An-/Abreise | 32,00€ |
| Kosten pro Kilometer, berechnet vom Standort Neumünster | 0,70€ |
zzgl. der gesetzlichen MwSt.
er Mietkauf kann auch für bestehende Immobilien genutzt werden, z.B. für die Umfinanzierung. Auch wenn sich das Objekt bereits im Zwang bzw. sich im Zwangsversteigerungsverfahren befindet, ist ein Mietkauf durchführbar. Mietkauf bietet sich auch dann an, wenn Sie im Eigentum wohnen möchten, aber Angst haben müssen, dass sich Gläubiger ins Grundbuch eintragen würden.

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