Energieausweis : Nentwig Immobilien

Energieausweis

Grundsätzlich muss ein solcher Ausweis vorliegen, wenn Sie neu bauen, verkaufen oder vermieten möchten.

Für bis 1965 erstellte Wohngebäude beginnt die Energieausweispflicht am 01. Juli 2008, für später erstellte Häuser am 01. Januar 2009.

Kein Handlungsbedarf liegt bei Denkmalgeschützten Gebäuden vor, ebenso wenn Sie nicht verkaufen oder neu vermieten möchten.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Er wird immer für das ganze Gebäude oder den Gebäudeteil ausgestellt (auch wenn nur eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll).

Der Energieausweis ist für Käufer und Mieter lediglich eine Information und ist nicht mit der Verpflichtung der Sanierung verbunden.

Der Energieausweis informiert Mieter und Käufer darüber, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Die Angaben können auf zwei verschiedne Arten ermittelt werden:

1. Verbrauchsausweis: Hier wird die energetische Qualität anhand der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre ermittelt.

2. Bedarfsausweis: Hier werden Heizung und Wärmedämmung untersucht, die Energieeffizienz wird berechnet. Das ist teurer, aber auch aussagekräftiger.

Der Bedarfsausweis wird grundsätzlich für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ausgestellt. Noch bis 30. September 2008 darf der Energieausweis auch auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden. Für alle anderen Gebäude können Hausbesitzer grundsätzlich frei zwischen den beiden Varianten wählen.

Bei Wohngebäuden liegen die Kosten etwa bei zwischen 200 und 300 €, Eigentümergemeinschaften tragen die Kosten gemeinsam.