Das Bieterverfahren : Nentwig Immobilien

Das Bieterverfahren

Ein relativ neuer Weg der Vermarktung von Immobilien ist das Bieterverfahren.

Dazu wird ein Besichtigungstag festgelegt.  In dieser Besichtigung können Sie sich ein Bild machen und dann oder auch später Ihr Gebot abgeben.

Das Bieterverfahren ist keine Zwangsversteigerung, der Eigentümer ist nicht verpflichtet,  Ihr Angebot anzunehmen.

Ein Tipp zum Bieterverfahren: Klären Sie vorab bei Ihrer Bank Ihren persönlichen Kreditrahmen, d. h. informieren Sie sich über die Höhe Ihrer möglichen Finanzierung.